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Expertenangebot für die Medien: Bayreuther Gesundheitsökonom beantwortet Fragen zur geplanten Pflegereform

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Uninotizen Nr. 37/2021 vom 31. Mai 2021

Die Corona-Pandemie hat den ohnehin eklatanten Pflegkräftemangel in Deutschland noch verstärkt und wieder ins Bewusstsein gerückt. Nun scheint die immer wieder geforderte Pflegereform auf den Weg gebracht, schon in dieser Woche soll sich das Kabinett damit befassen. Lt. Medienberichten soll u.a. entschieden werden, dass Altenheime und Pflegedienste nur zugelassen werden, wenn sie ihre Mitarbeiter*innen nach Tarif bezahlen. Finanziert werden soll das Vorhaben demnach durch einen höheren Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Kinderlose.

Aus wissenschaftlicher Sicht kommentieren kann dies Prof. Dr. Volker Ulrich, Inhaber des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre III – Finanzwissenschaft an der Universität Bayreuth.

Er beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Budgetstruktur öffentlicher Haushalte, Gesundheitsökonomie, dem Umbau der sozialen Sicherungssysteme und Präferenzen für Umverteilung. Er ist gefragter Gutachter und Mitglied in verschiedenen wissenschaftlichen Beiräten. Prof. Dr. Ulrich steht ab sofort für eine Experteneinschätzung in Bezug auf folgende Aspekte zur Verfügung: Beitrags-, Steuerfinanzierung, Begrenzung der Eigenanteile, höherer Beitragssatz für Kinderlose, Sozialgarantie, Pflegevollversicherung und Bürgerversicherung.

Sie erreichen ihn unter: volker.ulrich@uni-bayreuth.de


Redaktion:

Ursula Küffner
Pressestelle der Universität
Stabsabteilung Presse, Marketing und Kommunikation – Marketing Communications
Universität Bayreuth, Universitätsstraße 30 / ZUV,
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Telefon: 0921 / 55-5324
E-Mail: pressestelle@uni-bayreuth.de

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